Die Rechtsgebiete

 

Arbeitsrecht | Allgemeines Zivilrecht | Betreuungsrecht

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Gefragt ist hauptsächlich die anwaltliche Beratung bei Abschluss von Arbeitsverträgen, genauso wie die Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer werden anwaltlich beraten und lassen ihre Interessen durch mich vertreten. Im Mittelpunkt der Vertretung der Arbeitnehmerinteressen steht die Sicherstellung des Kündigungsschutzes. Auch wenn in vielen Fällen in der heutigen Zeit letztlich dem Arbeitnehmer der Arbeitsplatz nicht erhalten werden kann, geht es doch darum, die sozialen Folgen des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis zu mildern.

Allgemeines Zivilrecht

Die als Allgemeinpraxis ausgerichtete Kanzlei will Anlaufstelle sein für die vielfältigen rechtlichen Probleme der Mandanten. Die Tätigkeit erstreckt sich auf Beratung und Interessensvertretung im allgemeinen Vertragsrecht, im Schadensersatzrecht oder bei Grundstücksangelegenheiten, um nur einige Bereiche zu nennen.

Betreuungsrecht

An die Stelle der abgeschafften Entmündigung ist die Betreuung getreten. Ziel des Betreuungsrechts ist die Verbesserung der Rechtsstellung und das Wohl der Menschen. An die Stelle anonymer Verwaltung ist die persönliche Betreuung getreten, die die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen gewährleisten soll. Das Betreuungsrecht regelt die Fürsorge für einen Volljährigen, der aufgrund einer geistigen, seelischen, respektive körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten in einzelnen Teilgebieten oder aber auf allen Gebieten der Personen- und Vermögenssorge nicht alleine regeln kann und deshalb der Unterstützung eines Betreuers bedarf. Nicht immer reicht ein ehrenamtlicher Betreuer zur Sicherung des Wohls des Betreuten aus. In immer mehr Fällen ist es notwendig, einen Berufsbetreuer zu bestellen, damit vorhandene rechtliche Probleme gelöst und der Schutz des Betreuten und seines Vermögens gewährleistet werden kann.
In der Durchführung von Betreuungen als Berufsbetreuer sehe ich meine Haupttätigkeit.

Anwaltskanzlei
Helmut Eckert

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